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Schutzkonzept
Schutzkonzept des zuständigen Gesundheitsamtes (Auszug)
• Mindestabstands von 1,5 Metern / geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen.
• Begrenzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf 4-5 Personen.
• Ausschluss von Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung.
• Maßnahmen des Infektionsschutzes und zu allgemeinen Hygienemaßnahmen zur Reduzierung des Infektionsrisikos:
• Mund- und Nasenschutz bereitstellen
• Nur Personen Einlass gewähren, die eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen
• Desinfektionsmöglichkeit oder die Möglichkeit des Händewaschens am Eingang zur Verfügung stellen,
• Gegenstände wie Pinsel und Farben, die durch Teilnehmende häufig berührt werden, nach jeder Nutzung durch Teilnehmende desinfizieren bzw. reinigen.
• Kontaktdaten der Teilnehmenden unter Angabe des Datums und der besuchten Veranstaltung schriftlich dokumentieren und vier Wochen aufbewahren, um mögliche Infektionskette nachvollziehen zu können,
• verstärkt lüften.
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